Schuldenfalle - gibt es einen Ausweg?

Der Weg in die Schuldenfalle ist leicht und unbeschwerlich. Finanzierung wird dem Verbraucher leicht gemacht und die eingegangenen Schulden sind überschaubar solange der Verbraucher seinen Arbeitsplatz behalten kann. Kommt jedoch die Arbeitslosigkeit ins Spiel sitzt man sprichwörtlich in der Falle und man weiß keinen Weg um aus der Schuldenfalle wieder raus zu kommen.

Eine leider gängige und nicht empfehlenswerte Methode ist es, bei Zahlungsschwierigkeiten den Kopf in den Sand zu stecken und auf bessere Zeiten zu hoffen. Viele Verbraucher begehen den Fehler und reagieren auf Schreiben der Gläubiger nicht, so dass der Besuch des Gerichtsvollziehers schnell Wirklichkeit wird. Ist es soweit erst gekommen, ist es fast zu spät um aus der Schuldenfalle herauszufinden. Reagiert man immer noch nicht und der Gerichtsvollzieher hat nichts zum Pfänden vorgefunden dessen Erlös die geschuldete Summe ausgleicht, kann der Gläubiger verlangen, dass der Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abgibt. Ist es soweit gekommen, dann ist man für jeden Geschäftshandel unwürdig und man kann sogar das Pech haben dass einem das Girokonto gekündigt wird.

Ein Termin bei der Schuldnerberatung kann dem überschuldeten Menschen helfen aus der Situation das Beste zu machen. Die Schuldnerberatung kann zwar keine Schulden aus dem Weg räumen, aber sie kann sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen und man kann gemeinsam einen Weg aus der Schuldenfalle suchen.

In der Regel ist es so, dass der Schuldner eine Liste zur Schuldnerberatung mitbringt, auf der ausgelistet ist, bei wem der Schuldner überall Schulden hat und in welcher Höhe. Dazu ist es sinnvoll alle Unterlagen die vorhanden sind, auch die ungeöffneten Briefe, der Schuldnerberatung vorzulegen. Diese arbeiten dann, manchmal gemeinsam mit dem Schuldner, aber auch oftmals alleine, die Höhe der jeweiligen Schulden aus und sie versuchen dann anhand dieser Auflistung die Gläubiger anzuschreiben und um Stundung oder Ratenzahlung zu bitten. Natürlich kann es auch sein, dass die Schulden im Vergleich zum Einkommen des Schuldners so hoch sind, dass er sehr wahrscheinlich nie in der Lage sein wird die Schulden komplett zu begleichen. In diesem Fall bleibt als letzter Ausweg die Verbraucherinsolvenz.

Es ist gesetzlich sehr genau geregelt wie eine Verbraucherinsolvenz abzulaufen hat. Als erstes muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Hierzu muss sich der Schuldner unter anderem an eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt wenden. Nur diese Stellen können nämlich nach dem Scheitern eines solchen Einigungsversuches die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Diese sind notwendig um ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zu starten.

Ein ausführlicher recht umfangreicher Artikel zur Privatinsolvenz bietet das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fazit: Es gibt ganz klar Wege aus der Schuldenfalle heraus. Ob durch langsame Abzahlung der Schulden oder Privatinsolvenz. Es gibt ein Leben nach der Schuldenfalle! In den meisten Fällen wird der Schuldner dies aber ohne entsprechende Beratung nicht schaffen. Daher ist insbesondere die Zuhilfenahme einer Schuldnerberatung anzuraten.

Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 31. Januar 2007 um 12:10 Uhr veröffentlicht und wurde unter Sonstiges abgelegt. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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