Geldwerter Vorteil aus Arbeitgeberdarlehen

Wer von seinem Arbeitgeber ein Arbeitgeberdarlehen zu aktuell üblichen Konditionen erhält, hat auch keinen geldwerten Vorteil zu versteuern. Als aktuellen Zinssatz kann man hierbei den Zinssatz aus den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien heranziehen. Stimmt dieser aber nicht mehr mit der aktuellen Situation überein, kann auch ein niedrigerer Zinssatz angesetzt werden. Mehr Infos dazu auf den Webseiten von vnr.

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 9. November 2006 um 00:24 Uhr veröffentlicht und wurde unter Sonstiges abgelegt. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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