Zwangsvollstreckung

Durch eine Zwangsvollstreckung können rechtliche Ansprüche des Gläubigers durch staatliche Zwangsmaßnahmen aus dem Vermögen des Schuldners befriedigt werden. Eine solche Vollstreckung kann zum Beispiel in das bewegliche Vermögen eines Schuldners erfolgen. Zum beweglichen Vermögen gehören zum Beispiel Computer und Schmuck. Diese werden vom Gerichtsvollzieher während der Zwangsvollstreckung unmittelbar in seinen Besitz genommen oder durch die Anbringung eines Pfandsiegels gekennzeichnet.

Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen kann eine Zwangsvollstreckung auf verschiedene Arten erfolgen. Bei einer Zwangsversteigerung wird der Gläubiger aus dem Erlös der Versteigerung befriedigt, während bei einer Zwangsverwaltung die Befriedigung des Gläubigers aus den Ertägen des Grundstückes erfolgt.

 

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