Der Zeitraum, für den ein vereinbarter Zinssatz eines Darlehens fest geschrieben ist. Bei Baufinanzierungen sind bei einer Zinsbindung Zeiträume von 5, 10, 15 und 20 Jahren üblich.
Während der Zinsbindungsfrist ist eine Kündigung durch das BGB (§ 609a BGB) ausgeschlossen. Beträgt die Zinsbindung jedoch mehr als 10 Jahre, kann der Schuldner nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten das Darlehen kündigen.
Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben Z :
Zahlungsfähigkeit Zahlungsmodalitäten Zahlungsplan Zession Zins Zinsanpassung Zinsanteil Zinsbindungsfrist Zinsen Zinsfestschreibung Zwangsvollstreckung Zwischenfinanzierung