Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz trat 1991 in Kraft und wurde 2002 in das BGB integriert. Mit dem Verbraucherkreditgesetz wurde auf die mordenen Veränderungen im Kreditgewerbe reagiert. Es regelte die Kreditverträge zwischen gewerblichen Kreditgebern und den Verbrauchern.
Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben V :
Valutierung Variabler Zins Verbraucherkreditgesetz Verzugszinsen Vorfälligkeitsentschädigung