Die Sicherungsübereignung dient zur Absicherung einer Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner. Bei der Forderung handelt es sich in der Regel um einen Kredit und bei dem sicherungsübereignetem Gegenstäand um eine bewegliche Sache (Bsp. Auto). Die bewegliche Sache verbleibt allerdings beim Kreditnehmer, so kann dieser die Sache auch weiterhin nutzen. Im Falle einer Nichterfüllung der Forderung kann der Kreditgeber, dass durch die Sicherungsübereignung übertragene Eigentum verwerten.
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