Nominalbetrag

Vertraglich vereinbarter Nennbetrag eines Darlehens. Wird zu Berechnung von Zinsen und Tilgung herangezogen. Meistens aber nicht mit dem Auszahlungsbetrag identisch, da vom Nennbetrag meist noch die anfallenden Geühren abgezogen werden. Somit ist der Auszahlungsbetrag also meist geringer als der Nominalbetrag.

 

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