Sind in das Grundbuch bereits Grundpfandrechte eingetragen und für ein weiteres Darlehen wird noch ein weiteres Grundpfandrecht eingetragen, so spricht man von einer Nachrangfinanzierung. Diese Nachrangfinanzierung ist in der Regel teurer vor ein erstrangiges Darlehen. Der Grund dafür ist, dass der Gläubiger eines nachrangigen Darlehens erst nach den vor ihm stehenden Gläubiger befriedigt wird.
Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben N :
Nachfinanzierung Nachrang Nachrangfinanzierung Nebenleistungen Nennbetrag Nettokreditbetrag Nichtabnahmeentschädigung Nominalbetrag Nominalzins Nominalzinssatz Notleidender Kredit