Nachrang

Bezeichnet, dass eine Belastung oder ein Grundpfandrecht im Grundbuch nachrangig nach zeitlich früher vorgenommenen Eintragungen steht. Im Falle einer Verwertung werden durch den Verwertungserlös erst die Gläubiger bedient, die im Grundbuch vorrangig eingetragen sind.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben N :
Nachfinanzierung Nachrang Nachrangfinanzierung Nebenleistungen Nennbetrag Nettokreditbetrag Nichtabnahmeentschädigung Nominalbetrag Nominalzins Nominalzinssatz Notleidender Kredit