Lohn- und Gehaltsabtretung
Durch eine Lohn- und Gehaltsabtretung können Arbeitnehmer ihre Lohn- und Gehaltszahlungen als Sicherheit für Kredite abtreten. Oftmals findet sich eine solche Lohn- und Gehaltsabtretung in den Kreditverträgen wieder. Sie erlaubt es dem Kreditgeber im Falle einer Zahlungsstörung vom Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Gehaltes direkt zahlen zu lassen.Im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers können sich Vereinbarungen befinden, die es ihm verbieten eine Lohn- und Gehaltsabtretung ohne Erlaubnis des Arbeitgebers vorzunehmen. In diesem Falle kann der Arbeitnehmer erst nach Genehmigung durch den Arbeitgeber eine Lohnabtretung bzw. Gehaltsabtretung durchführen.
Tritt eine Zahlungsstörung eines Kredites ein wird die Lohn- und Gehaltsabtretung gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt. Liegen dem Arbeitgeber mehrere Abtretungen vor, wird in der Reihenfolge der Offenlegung bedient.
Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben L :
Langfristiger Kredit Laufzeit Leasing Legitimationspapiere Legitimationsprüfung Leitzinsen Liquidität Lohn- und Gehaltsabtretung