Leasing

Beim Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Leasinggut zur Nutzung. Das Leasinggut kann zum Beispiel ein Auto sein. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber ein vereinbartes Entgelt. Soweit ähnelt Leasing einer Miete sehr stark. Ein großer Unterschied besteht allerdings bei Wartungs- und Instandsetzungsleistungen bzw. Gewährleistungsansprüchen. Diese liegen beim Leasing beim Leasingnehmer. Dafür erhält der Leasingnehmer wiederum das Recht das Leasinggut zu kaufen.

 

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