Läuft die Zinsfestschreibungsphase eines Darlehens aus müssen der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer die Konditionen für den kommenden Zeitraum neu vereinbaren. Hierzu wird der Darlehensgeber im Normalfall dem Darlehensnehmer etwa 6-8 Wochen vor Ablauf der Festschreibungszeit ein Angebot unterbreiten. Einigen sich die beiden Parteien auf neue Konditionen besteht der Darlehensvertrag zu den neuen Konditionen fort.
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