Hypothekenbank

Hypothekenbanken lassen sich in 2 Gruppen unterscheiden. Privatrechtlcih firmierende Hypothekenbanken richten ihren Geschäftsbetrieb hauptsächlich auf die Vergabe von Hypothekar- und Kommunalkrediten. Während öffentlich-rechtlich firmierende Hypothekenbanken sich hauptsächlich mit der Finanzierung von öffentlichen Investitionen und des Wohnungsbaus befassen. Die privatrechtlichen Hypothekenbanken unterliegen dem Hypothekenbankgesetz (HBG).

 

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