Hypothek

Mittels einer Hypothek werden oft Kredite durch Banken abgesichert. Die Hypothek kann an einem Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum oder Gebäudeeigentum begründet werden. Damit ist der Inhaber der Hypothek dazu berechtigt die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern.

Der Inhaber der Hypothek kann durch eine Zwangsvollstreckung die festgesetzte Summe erhalten. Der Schuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Zahlung an den Gläubiger verhindern.

In der Praxis verliert die Hypothek zu Grunsten der Grundschuld an Bedeutung.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben H :
Hypothek Hypothekenbank Hypothekenbankgesetz Hypothekendarlehen