Grundschuld

Durch eine Grundschuld wird ein Grundstück belastet. Dem durch die Grundschuld Begünstigtem ist eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen. Eine genaue Definition der Grundschuld findet sich im § 1191 BGB.

Eine Grundschuld wird im Allgemeinen zur Sicherung von Krediten und Darlehen (Forderungen) bestellt. Sie ist allerdings nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Grundschulden können daher auch zur Absicherung mehrerer und auch zukünftiger Forderungen dienen.

Nachdem die Rückzahlung aller duch die Grundschuld abgesicherter Darlehen erfolgt ist besteht gegenüber dem Gläubiger insbesondere ein Recht auf Löschungsbewilligung der Grundschuld.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben G :
Gesamtschuldner Gläubiger Grundbuch Grundpfandrecht Grundschuld