Grundpfandrecht

Zu den Grundpfandrechten zählen Hypotheken und Grundschulden. Durch das Grundpfandrecht ist es dem Gläubiger möglich die Erfüllung seiner Ansprüche aus einem Grundstück zu verlangen. Es ist in das Grundbuch einzutragen. Die rechtlichen Regelungen finden sich in den §§ 1113 ff. BGB.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben G :
Gesamtschuldner Gläubiger Grundbuch Grundpfandrecht Grundschuld