Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, das vom Amtsgricht geführt wird. Im Grundbuch werden unter anderem die Eigentumsverhältnisse und die mit diesem Grundstück verbundenen Rechten und Lasten verzeichnet. Jeder der ein berechtigtes Interesse besitzt, kann das Grundbuch einsehen.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben G :
Gesamtschuldner Gläubiger Grundbuch Grundpfandrecht Grundschuld