Gläubiger

Ein Gläubiger hat gegenüber seinem Schuldner einen Anspruch auf Erfüllung einer Schuld. Zwischen beiden besteht ein Schuldverhältnis. Alle Gläubiger eines Schuldners werden als Gläubigergruppe bezeichnet.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben G :
Gesamtschuldner Gläubiger Grundbuch Grundpfandrecht Grundschuld