Gesamtschuldner
Als Gesamtschuldner werden mehrere Schuldner bezeichnet, die eine gemeinsame Schuld gegenüber einem Gläubiger schulden. Der Gläubiger kann die Schuld nur einmal einfordern. Außerdem kann der Gläubiger die Schuld nach seinem Beliebem von jedem der Schuldner ganz oder nur zu einem Teil einfordern.
Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben G :
Gesamtschuldner Gläubiger Grundbuch Grundpfandrecht Grundschuld