Eigentümergrundschuld

Eine Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, die in das Grundbuch auf den Name des Grundstückeigentümers eingetragen. Dies wird dadurch möglich, das eine Grundschuld nicht unbedingt auf einer persönlichen Forderung beruhen muss.

Durch die Eintragung einer Eingetümergrundschuld ist es beispielsweise möglich, sich eine höhere Rangstelle für später aufgenommene Kredite zu sichern. Bestehen allerdings zugunsten Dritter gleichrangige oder nachrange Grundpfandrechte, können diese einen gesetztlichen Löschungsanspruch (§ 1179a BGB) geltend machen. In disem Fall muss der Eingetümer seine Eingentümergrundschuld löschen. Es ist allerdings auch möglich, diesen Löschungsanspruch vertraglich auszuschliessen.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben E :
Effektenkredit Effektiver Jahreszins Effektivzinssatz Eigenheimzulage Eigenkapital Eigentümergrundschuld Eilkredit Einkommensnachweis Endfälliges Darlehen