Effektiver Jahreszins

In die Berechnung des effektiven Jahreszinses gehen neben dem Nominalzinssatz zum Beispiel auch die Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs und der Tilgungssatz ein. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Bereitstellungszinsen. Die Angabe des effektiven Jahreszinses ist gesetzlich vorgeschrieben um den Kreditnehmer vor versteckten Kosten zu schützen.

 

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