Darlehensnehmer
Mit Darlehensnehmer wird der direkte Vertragspartner des Darlehensgebers bezeichnet. Ihm wird das Darlehen im Normalfall auch ausgezahlt. Dieses Darlehen muss der Darlehensnehmer dann gemäß den Vertragsbedingungen an den Darlehensgeber zurückzahlen.
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