Darlehen

Bei einem Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag geschlossen. Darin verpflichtet sich der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur Rückerstattung der Geldsumme oder der Sache. Hinzu kommt im Normallfall noch ein Entgelt für das Darlehen (Zins).

 

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