Bürgschaft

Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeit einzustehen. So kann sich der Gläubiger für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Ein häufiger Fall ist, dass sich eine Bank (Gläubiger) mittels der Bürgschaft (Bürge) für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers (Hauptschuldner) absichert.

 

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