Zahlungsfähigkeit

Unter der Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers wird seine Fähigkeit verstanden seine Kreditraten zu zahlen. Ist ein Kreditnehmer in der Lage fällige Kreditraten zu begleichen, so ist er zahlungsfähig bzw. solvent. Kann er die Kreditraten nicht begleichen, so ist er zahlungsunfähig bzw. insolvent.

Zahlungsmodalitäten

Durch die Zahlungsmodalitäten wird geregelt, wie die Rückzahlung eines Kredite genau zu geschehen hat. Dazu gehört zum Beispiel die Festlegung der Zahlungszeitpunkte und die Zahlungsweise.

Zahlungsplan

Durch den Zahlungsplan erhält der Kreditnehmer eine genaue Übersicht der Zins- und Tilgunszahlungen bei einem planmäßigem Verlauf der Rückzahlung des Kredites. Dazu wird in tabellarischer Forum über das Datum der Rückzahlungen mit Informationen über die Ratenhöhe, den Zinsanteil und Tilgunsanteil sowie die verbleibende Restschuld informiert.

Zession

Mit Zession wird die Abtretung von Rechten oder Forderungen vom bisherigem Gläubiger auf einen anderen neuen Gläubiger bezeichnet. Wenn der Schuldner über die Abtretung informiert wird, handelt es sich um eine offene Zession. Wird der Schuldner nicht informiert spricht man von einer stillen Zession.

Zins

Beim Zins handelt es sich um das bei einem Darlehen vom Schuldner an den Gläubiger zu entrichtende Entgelt. Es kann zum Beispiel als Nominalzinssatz angegeben werden.

Zinsanpassung

Die Zinsanpassung erfolgt bei Krediten mit variablen Zinsen laufend nach den aktuellen Marktgegebenheiten. In der Regel erfolgt die Zinsanpassung periodisch, beispielsweise vierteljährlich. Grundlage kann der EURIBOR sein.

Bei Krediten mit Festzins erfolgt die Zinsanpassung bzw. Konditionenanpassung bei Ablauf der Zinsfestschreibuung. Für den zukünftigen Zeitraum müssen vor Ablauf der Zinsfestschreibung neue Zinskonditionen festgelegt werden. Der Kreditgeber unterbreitet dem Kreditnehmer ein Angebot. Lehnt der Kreditnehmer die Verlängerung zu den neuen Konditionen ab, muss er den fälligen Restbetrag zurückzahlen. Zumeist wird dies dann durch eine Umschuldung mit Hilfe eines anderes Kreditgebers geschehen.

Zinsanteil

Mit Zinsanteil wird der Teil einer Kreditrate bezeichnet, mit der die anfallenden Zinsen beglichen werden. Die eigentliche Tilgung erfolgt durch den Tilgungsanteil der Rate. Je nach Ausgestaltung des Kreditvertrages kann sich der Zinsanteil im Verlaufe der Rückzahlung vermindern.

Zinsbindungsfrist

Der Zeitraum, für den ein vereinbarter Zinssatz eines Darlehens fest geschrieben ist. Bei Baufinanzierungen sind bei einer Zinsbindung Zeiträume von 5, 10, 15 und 20 Jahren üblich. Während der Zinsbindungsfrist ist eine Kündigung durch das BGB (§ 609a BGB) ausgeschlossen. Beträgt die Zinsbindung jedoch mehr als 10 Jahre, kann der Schuldner nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten das Darlehen kündigen.

Zinsen

siehe Zins

Zinsfestschreibung

Durch eine Zinsfestschreibung kann der Zinssatz für einen vereinbarten Zeitraum auf einen Zinssatz festgelegt werden. Dadurch hat der Darlehensnehmer eine bessere Planungssicherheit. Übliche Zeiträume für eine Zinsfestschreibung sind 5, 10, 15 oder auch 20 Jahre.

Zwangsvollstreckung

Durch eine Zwangsvollstreckung können rechtliche Ansprüche des Gläubigers durch staatliche Zwangsmaßnahmen aus dem Vermögen des Schuldners befriedigt werden. Eine solche Vollstreckung kann zum Beispiel in das bewegliche Vermögen eines Schuldners erfolgen. Zum beweglichen Vermögen gehören zum Beispiel Computer und Schmuck. Diese werden vom Gerichtsvollzieher während der Zwangsvollstreckung unmittelbar in seinen Besitz genommen oder durch die Anbringung eines Pfandsiegels gekennzeichnet.

Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen kann eine Zwangsvollstreckung auf verschiedene Arten erfolgen. Bei einer Zwangsversteigerung wird der Gläubiger aus dem Erlös der Versteigerung befriedigt, während bei einer Zwangsverwaltung die Befriedigung des Gläubigers aus den Ertägen des Grundstückes erfolgt.

Zwischenfinanzierung

Durch eine Zwischenfinanzierung kann ein kurzfristiger Geldbedarf gedeckt werden. Dieser ist dadurch entstanden, das Gelder aus einer langfristigen Finanzierung noch nicht zur Verfügung stehen, während Rechnungen bereits zu begleichen sind.