Von einer Nachfinanzierung wird gesprochen, wenn die Kosten eines Bauvorhabens höher als erwartet sind und somit ein erhöhter Finanzierungsbedarf besteht. Eine Nachfinanzierung ist oft nur zu höheren Zinsen als beim Baudarlehen möglich. Gründe sind die relativ kleine Summe im Verhältnis zum Arbeitsaufwand und fehlende Sicherheiten. Daher sollten Fehler bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfes möglichst vermieden werden.
Bezeichnet, dass eine Belastung oder ein Grundpfandrecht im Grundbuch nachrangig nach zeitlich früher vorgenommenen Eintragungen steht. Im Falle einer Verwertung werden durch den Verwertungserlös erst die Gläubiger bedient, die im Grundbuch vorrangig eingetragen sind.
Sind in das Grundbuch bereits Grundpfandrechte eingetragen und für ein weiteres Darlehen wird noch ein weiteres Grundpfandrecht eingetragen, so spricht man von einer Nachrangfinanzierung. Diese Nachrangfinanzierung ist in der Regel teurer vor ein erstrangiges Darlehen. Der Grund dafür ist, dass der Gläubiger eines nachrangigen Darlehens erst nach den vor ihm stehenden Gläubiger befriedigt wird.
Zu den Nebenleistungen werden zum Beispiel Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen gezählt. Nicht zu den Nebenleistungen werden die Zins- und Tilgungsleistungen gezählt.
Der Nennbetrag setzt sich aus dem Nettokreditbetrag, sowie weiteren Kosten zusammen. Zu den weiteren Kosten gehören die Bearbeitungsgebühr des Kreditinstitutes und eine Restschuldversicherung.
Der reine Kreditbetrag, der an den Kreditnehmer ausgezahlt wird. Hinzu kommen noch weitere Kosten, beispielsweise die Bearbeitungsgebühr und eine Restschuldversicherung. Der Nettokreditbetrag ergibt zusammen mit den weiteren Kosten den Nennbetrag eines Kredites.
Wird ein Darlehen nicht wie vereinbart abgenommen, wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig. Durch diese soll der Schaden des Kreditgebers ersetzt werden, der ihm dadurch entstanden ist, dass er bereits die Mittel für das Darlehen bereitgehalten hat.
Vertraglich vereinbarter Nennbetrag eines Darlehens. Wird zu Berechnung von Zinsen und Tilgung herangezogen. Meistens aber nicht mit dem Auszahlungsbetrag identisch, da vom Nennbetrag meist noch die anfallenden Geühren abgezogen werden. Somit ist der Auszahlungsbetrag also meist geringer als der Nominalbetrag.
Der Nominalzins ist der von den Vertragspartnern vereinbarte Zinssatz.
Der Nominalzinssatz bezieht sich auf den Nominalbetrag eines Darlehens. Er wird als Prozentsatz angegeben. Im Gegensatz zum effektivem Jahreszinssatz werden zum Beispiel keine Gebühren berücksichtigt.
Ein Kredit wird zu einem notleidendem Kredit, wenn die Zinsen oder Tilgungsraten nicht mehr bezahlt werden. Es ist unklar, ob der Kredit vom Kreditnehmer überhaupt noch zurückgezahlt werden kann.