Mittels einer Hypothek werden oft Kredite durch Banken abgesichert. Die Hypothek kann an einem Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum oder Gebäudeeigentum begründet werden. Damit ist der Inhaber der Hypothek dazu berechtigt die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern.
Der Inhaber der Hypothek kann durch eine Zwangsvollstreckung die festgesetzte Summe erhalten. Der Schuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Zahlung an den Gläubiger verhindern.
In der Praxis verliert die Hypothek zu Grunsten der Grundschuld an Bedeutung.
Hypothekenbanken lassen sich in 2 Gruppen unterscheiden. Privatrechtlcih firmierende Hypothekenbanken richten ihren Geschäftsbetrieb hauptsächlich auf die Vergabe von Hypothekar- und Kommunalkrediten. Während öffentlich-rechtlich firmierende Hypothekenbanken sich hauptsächlich mit der Finanzierung von öffentlichen Investitionen und des Wohnungsbaus befassen. Die privatrechtlichen Hypothekenbanken unterliegen dem Hypothekenbankgesetz (HBG).
Das Hypothekenbankgesetz (HBG) regelt für die Organisation, Geschäftstätigkeit und staatliche Aufsicht der privaten Hypothekenbanken.
Hypothekendarlehen sind langfristige Darlehen und werden durch die Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch eingetragen. Damit der Darlehensnehmer über eine gewisse Planungssicherheit verfügt, werden die Zinsen für einen längeren Zeitraum festgeschrieben. Sehr viele Baufinanzierungen erfolgen durch Hypothekendarlehen.