BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernahm am 1. Mai 2002 die Nachfolge der BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen).

Das oberste Ziel der BaFin ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors. Weitere Ziele sind der Schutz der Anleger und Kunden, sowie die Gewährleistung der Solvenz von Versicherungen, Banken und anderen Finanzdienstleistungsinstituten. Zu ihren Aufgaben zählt die Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht (inklusive Assetmanagement).

Barkredit

Bei einem Barkredit handelt es sich um einen Kontokorrentkredit, Diskontkredit oder Darlehen.

Basel II

Mit Basel II werden die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen Eigenkapitalvorschriften bezeichnet.

Basel II besteht aus den 3 Säulen Mindesteigenkapitalanforderungen, bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und Erweiterte Offenlegung.

Baufinanzierung

Finanzierung eines Bauvorhabens - beispielsweise für das Eigenheim.

Baukindergeld

Das Baukindergeld wurde am 1. Januar 1996 durch das Eigenheimzulagengesetz (§ 9 Abs.5) ersetzt. Es ermöglicht Bauherren und Käufern von Wohneigentum einen Anspruch auf Eigenheimzulage für jedes Kind, für das im Förderzeitraum ein Kinderfreibetrag besteht oder Kindergeld bezahlt wird.

Bauspardarlehen

Wenn ein Bausparer ein Bausparvertrag abschliesst, erwirbt er damit auch einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Dafür ist allerdings eine entsprechende Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Dieses Bauspardarlehen wird von der jeweiligen Bausparkasse gewährt und muss dann für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwendet werden. Zum Beispiel für einen Neubau, Hauskauf, Renovierung, Grundstückskauf oder auch eine Umbaumaßnahme. Bauspardarlehen verfügen zumeist über einen niedrigen Zinssatz und haben den Vorteil, dass schon beim Abschluß des Bausparvertrages der spätere Zinssatz des Bauspardarlehens garantiert wird.

Bausparkredit

Zu Bausparkredit siehe Bauspardarlehen.

Bausparvertrag

Durch einen Bausparvertrag erwirbt der Bausparer durch Zahlung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Rechtlich betracht ist ein Bausparvertrag ein langfristiger gegenseitiger Darlehensvorvertrag. Abgeschlossen wird ein Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme. Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig.

Vor Zuteilung der Bausparsumme muss der Bausparer erst ein vereinbartes Sparguthaben ansparen. Zumeist 40 oder 50 Prozent. Wird ein Bausparvertrag zugeteilt, erhält der Bausparer die Bausparsumme ausgezahlt. Diese besteht aus dem von ihm angespartem Bausparguthaben und einem Bauspardarlehen.

Beamtendarlehen

Ein Beamtendarlehen ist ein Kredit das sich speziell an Beamte richtet. Grund dafür ist die besondere Kreditwürdigkeit von Beamten. Beamte können durch einen Beamtenkredit von besonders günstigen Zinsen, einer langen Laufzeiten und hohen Kreditsummen profitieren.

Bearbeitungsgebühr

Die meisten Kreditinstitue und Finanzdienstleister erheben für die Bearbeitung von Kredite eine Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr ist in der Regel von der Höhe der Kreditsumme abhängig und beträgt oft 3 Prozent der Kreditsumme.

Die Bearbeitungsgebühr fließt in die Berechnung der monatlichen Rate ein und muss auch bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses vom Kreditinstitut berücktsichtigt werden.

Befristung der Kreditzusage

Die Kreditzusage eines Kreditgebers gilt in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum. Nimmt der Kunde den Kredit nicht innerhalb dieser Frist an verfällt die Kreditzusage. In diesem Fall muss der Kunde den Kredit neu beantragen.

Beleihungsauslauf

Der Quotient aus dem Darlehensbetrag und dem Marktwert des Objektes (beispielsweise einer Immobilie) wird als Beleihungsauslauf bezeichnet.

Beispiel: Ein Kreditinstitut gewährt ein Darlehen über 500.000,- Euro. Als Sicherheit dient eine Immobilie mit einem Wert von 1.000.000,- Euro. Daraus folgt folgende Berechnung:
500.000 / 1.000.000 = 50 % Beleihungsauslauf

Beleihungsgrenze

Für die Berechnung der Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert eines Objektes von maßgeblicher Bedeutung. Beträgt der Beleihungswert 500.000,- Euro und die Beleihungsgrenze 60 Prozent, so ist eine Beleihung von maximal 300.000,- Euro möglich. Die Beleihungsgrenze stellt den Wert da bis zu dem der Kreditgeber bereit ist ein Objekt als Sicherheit zu akzeptieren. Es ist allerdings auch möglich, dass der Beleihungswert durch Gesetze begrenzt wird. So wird für Hypothekenkredite der Beleihungswert durch das Hypothekenbankgesetzt auf maximal 60 Prozent festgeschrieben.

Beleihungswert

Der Beleihungswert eines Objektes ist der Wert einer Sicherheit, den ein Kreditgeber als maximale Sicherheit akzeptiert. Beim Beleihungswert spielt dabei insbesondere auch der langfristige Wiederverkaufswert des Objektes eine Rolle, nicht der aktuelle Marktwert. Von der Höhe des Beleihungswertes hängt also die Höhe des Darlehens ab, zumindest sofern keine weiteren Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Bereitstellungszinsen

Wenn der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein Kredit zur Verfügung stellt und der Kreditnehmer Teile des Kredits noch nicht in Anspruch genommen hat, können Bereitstellungszinsen anfallen. Der Bereitstellungszins beträgt meist 3 Prozent pro Jahr bzw. 0,25 Prozent pro Monat. Im Kreditvertrag wird genau festgehalten wann Bereitstellungszinsen anfallen.

Der Bereitstellungszins geht nicht in den effektiven Zinssatz ein. Somit können Bereitstellungszinsen für den Kreditnehmer mit dem Kredit verbundene unerwartete zusätzliche Kosten sein.

Besicherung

Durch eine Besicherung möchte der Kreditgeber sein Kreditrisiko beschränken. Der Kreditnehmer kann dagegen unter Umständen von einem niedrigerem Zinssatz profitieren. Zur Besicherung können zum Beispiel Grundstücke, Immobilien oder Autos dienen.

Blankokredit

Ein Blankokredit wird ohne Sicherheiten an den Kreditnehmer vergeben. Es zählt alleine die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Ratenkredite und Kontokorrentkredite werden zumeist als Blankokredite vergeben.

Bonität

Ein anderes Wort für Bonität ist Kreditwürdigkeit.

Die Bonität einer Person dient Dritten als Entscheidungsgrundlage dieser Person einen Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität einer Person beurteilt wird, je einfacher ist es für sie einen Kredit zu erhalten. Die Bonität einer Person kann auch einen Einfluß auf den Zins haben.

Die Bonität einer Person kann anhand ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit gemessen werden. Die Beurteilgung der persönlichen Kreditwürdigkeit erfolgt vor allem anhand subjektiver Faktoren wie zum Beispiel der Zuverlässigkeit und "Vergangenheit". Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit werden unter anderem Einkommensnachweise und Schufa-Auskünfte zur Bewertung herangezogen.

Bonitätsabhängige Zinsen

Seit einigen Jahren werden von Banken Kredite mit bonitätsabhängigen Zinsen vergeben. Bei bonitätsabhängigen Zinsen spielt die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kreditnehmers die entscheidende Rolle bei der Höhe des Zinssatzes. Diesen Zinssatz erfährt der Kreditnehmer erst nachdem er all seine Daten angegeben hat. Oftmals ist es so, dass die Bank mit besonders günstigen Zinsen wirbt, aber kaum einem Kunden dieser günstige Zinssatz letztlich auch angeboten wird. So kann es passieren, das eine Bank mit einem Zinssatz von 4,9 Prozent wirbt, einem Kunden aufgrund seiner Bonität aber nur einen Kredit mit einem Zinssatz von 10 Prozent anbietet.

Bonitätsanalyse

Eine Bonitätsanalyse besteht aus 2 Teilen, der persönlichen und sachlichen Bonität. Für die persönliche Bonität wird der Kreditnehmer selbst beurteilt. Bei der sachlichen Bonität wird das Einkommen und Vermögen des Kreditnehmers beurteilt.

Bruttokreditbetrag

Der Bruttokreditbetrag ist der Kreditbetrag vor Abzug einmaliger Kosten, wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühr.

Bürge

Der Bürge schließt mit dem Kreditinstitut einen Bürgschaftsvertrag ab. Darin verpflichtet sich der Bürge für eine Schuld einzustehen, wenn der Hauptschuldner dieser Schuld seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt. Der Bürge wird auch als Nebenschuldner bezeichnet.

Bürgschaft

Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeit einzustehen. So kann sich der Gläubiger für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Ein häufiger Fall ist, dass sich eine Bank (Gläubiger) mittels der Bürgschaft (Bürge) für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers (Hauptschuldner) absichert.