BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernahm am 1. Mai 2002 die Nachfolge der BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen).Das oberste Ziel der BaFin ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors. Weitere Ziele sind der Schutz der Anleger und Kunden, sowie die Gewährleistung der Solvenz von Versicherungen, Banken und anderen Finanzdienstleistungsinstituten. Zu ihren Aufgaben zählt die Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht (inklusive Assetmanagement).
Barkredit
Bei einem Barkredit handelt es sich um einen Kontokorrentkredit, Diskontkredit oder Darlehen.Basel II
Mit Basel II werden die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen Eigenkapitalvorschriften bezeichnet.Basel II besteht aus den 3 Säulen Mindesteigenkapitalanforderungen, bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und Erweiterte Offenlegung.
Baufinanzierung
Finanzierung eines Bauvorhabens - beispielsweise für das Eigenheim.Baukindergeld
Das Baukindergeld wurde am 1. Januar 1996 durch das Eigenheimzulagengesetz (§ 9 Abs.5) ersetzt. Es ermöglicht Bauherren und Käufern von Wohneigentum einen Anspruch auf Eigenheimzulage für jedes Kind, für das im Förderzeitraum ein Kinderfreibetrag besteht oder Kindergeld bezahlt wird.Bauspardarlehen
Wenn ein Bausparer ein Bausparvertrag abschliesst, erwirbt er damit auch einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Dafür ist allerdings eine entsprechende Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Dieses Bauspardarlehen wird von der jeweiligen Bausparkasse gewährt und muss dann für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwendet werden. Zum Beispiel für einen Neubau, Hauskauf, Renovierung, Grundstückskauf oder auch eine Umbaumaßnahme. Bauspardarlehen verfügen zumeist über einen niedrigen Zinssatz und haben den Vorteil, dass schon beim Abschluß des Bausparvertrages der spätere Zinssatz des Bauspardarlehens garantiert wird.Bausparkredit
Zu Bausparkredit siehe Bauspardarlehen.Bausparvertrag
Durch einen Bausparvertrag erwirbt der Bausparer durch Zahlung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Rechtlich betracht ist ein Bausparvertrag ein langfristiger gegenseitiger Darlehensvorvertrag. Abgeschlossen wird ein Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme. Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig.Vor Zuteilung der Bausparsumme muss der Bausparer erst ein vereinbartes Sparguthaben ansparen. Zumeist 40 oder 50 Prozent. Wird ein Bausparvertrag zugeteilt, erhält der Bausparer die Bausparsumme ausgezahlt. Diese besteht aus dem von ihm angespartem Bausparguthaben und einem Bauspardarlehen.
Beamtendarlehen
Ein Beamtendarlehen ist ein Kredit das sich speziell an Beamte richtet. Grund dafür ist die besondere Kreditwürdigkeit von Beamten. Beamte können durch einen Beamtenkredit von besonders günstigen Zinsen, einer langen Laufzeiten und hohen Kreditsummen profitieren.Bearbeitungsgebühr
Die meisten Kreditinstitue und Finanzdienstleister erheben für die Bearbeitung von Kredite eine Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr ist in der Regel von der Höhe der Kreditsumme abhängig und beträgt oft 3 Prozent der Kreditsumme.Die Bearbeitungsgebühr fließt in die Berechnung der monatlichen Rate ein und muss auch bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses vom Kreditinstitut berücktsichtigt werden.
Befristung der Kreditzusage
Die Kreditzusage eines Kreditgebers gilt in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum. Nimmt der Kunde den Kredit nicht innerhalb dieser Frist an verfällt die Kreditzusage. In diesem Fall muss der Kunde den Kredit neu beantragen.Beleihungsauslauf
Der Quotient aus dem Darlehensbetrag und dem Marktwert des Objektes (beispielsweise einer Immobilie) wird als Beleihungsauslauf bezeichnet.Beispiel: Ein Kreditinstitut gewährt ein Darlehen über 500.000,- Euro. Als Sicherheit dient eine Immobilie mit einem Wert von 1.000.000,- Euro. Daraus folgt folgende Berechnung:
500.000 / 1.000.000 = 50 % Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Für die Berechnung der Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert eines Objektes von maßgeblicher Bedeutung. Beträgt der Beleihungswert 500.000,- Euro und die Beleihungsgrenze 60 Prozent, so ist eine Beleihung von maximal 300.000,- Euro möglich. Die Beleihungsgrenze stellt den Wert da bis zu dem der Kreditgeber bereit ist ein Objekt als Sicherheit zu akzeptieren. Es ist allerdings auch möglich, dass der Beleihungswert durch Gesetze begrenzt wird. So wird für Hypothekenkredite der Beleihungswert durch das Hypothekenbankgesetzt auf maximal 60 Prozent festgeschrieben.Beleihungswert
Der Beleihungswert eines Objektes ist der Wert einer Sicherheit, den ein Kreditgeber als maximale Sicherheit akzeptiert. Beim Beleihungswert spielt dabei insbesondere auch der langfristige Wiederverkaufswert des Objektes eine Rolle, nicht der aktuelle Marktwert. Von der Höhe des Beleihungswertes hängt also die Höhe des Darlehens ab, zumindest sofern keine weiteren Sicherheiten zur Verfügung stehen.Bereitstellungszinsen
Wenn der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein Kredit zur Verfügung stellt und der Kreditnehmer Teile des Kredits noch nicht in Anspruch genommen hat, können Bereitstellungszinsen anfallen. Der Bereitstellungszins beträgt meist 3 Prozent pro Jahr bzw. 0,25 Prozent pro Monat. Im Kreditvertrag wird genau festgehalten wann Bereitstellungszinsen anfallen.Der Bereitstellungszins geht nicht in den effektiven Zinssatz ein. Somit können Bereitstellungszinsen für den Kreditnehmer mit dem Kredit verbundene unerwartete zusätzliche Kosten sein.