Bereitstellungszinsen

Wenn der Kreditgeber dem Kreditnehmer ein Kredit zur Verfügung stellt und der Kreditnehmer Teile des Kredits noch nicht in Anspruch genommen hat, können Bereitstellungszinsen anfallen. Der Bereitstellungszins beträgt meist 3 Prozent pro Jahr bzw. 0,25 Prozent pro Monat. Im Kreditvertrag wird genau festgehalten wann Bereitstellungszinsen anfallen.

Der Bereitstellungszins geht nicht in den effektiven Zinssatz ein. Somit können Bereitstellungszinsen für den Kreditnehmer mit dem Kredit verbundene unerwartete zusätzliche Kosten sein.

 

Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben B :
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Barkredit Basel II Baufinanzierung Baukindergeld Bauspardarlehen Bausparkredit Bausparvertrag Beamtendarlehen Bearbeitungsgebühr Befristung der Kreditzusage Beleihungsauslauf Beleihungsgrenze Beleihungswert Bereitstellungszinsen Besicherung Blankokredit Bonität Bonitätsabhängige Zinsen Bonitätsanalyse Bruttokreditbetrag Bürge Bürgschaft