Beleihungsgrenze

Für die Berechnung der Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert eines Objektes von maßgeblicher Bedeutung. Beträgt der Beleihungswert 500.000,- Euro und die Beleihungsgrenze 60 Prozent, so ist eine Beleihung von maximal 300.000,- Euro möglich. Die Beleihungsgrenze stellt den Wert da bis zu dem der Kreditgeber bereit ist ein Objekt als Sicherheit zu akzeptieren. Es ist allerdings auch möglich, dass der Beleihungswert durch Gesetze begrenzt wird. So wird für Hypothekenkredite der Beleihungswert durch das Hypothekenbankgesetzt auf maximal 60 Prozent festgeschrieben.

 

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