Beleihungsauslauf

Der Quotient aus dem Darlehensbetrag und dem Marktwert des Objektes (beispielsweise einer Immobilie) wird als Beleihungsauslauf bezeichnet.

Beispiel: Ein Kreditinstitut gewährt ein Darlehen über 500.000,- Euro. Als Sicherheit dient eine Immobilie mit einem Wert von 1.000.000,- Euro. Daraus folgt folgende Berechnung:
500.000 / 1.000.000 = 50 % Beleihungsauslauf

 

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