Bausparvertrag
Durch einen Bausparvertrag erwirbt der Bausparer durch Zahlung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Rechtlich betracht ist ein Bausparvertrag ein langfristiger gegenseitiger Darlehensvorvertrag. Abgeschlossen wird ein Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme. Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig.Vor Zuteilung der Bausparsumme muss der Bausparer erst ein vereinbartes Sparguthaben ansparen. Zumeist 40 oder 50 Prozent. Wird ein Bausparvertrag zugeteilt, erhält der Bausparer die Bausparsumme ausgezahlt. Diese besteht aus dem von ihm angespartem Bausparguthaben und einem Bauspardarlehen.
Weitere Einträge im Kredit-Lexikon zum Buchstaben B :
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Barkredit Basel II Baufinanzierung Baukindergeld Bauspardarlehen Bausparkredit Bausparvertrag Beamtendarlehen Bearbeitungsgebühr Befristung der Kreditzusage Beleihungsauslauf Beleihungsgrenze Beleihungswert Bereitstellungszinsen Besicherung Blankokredit Bonität Bonitätsabhängige Zinsen Bonitätsanalyse Bruttokreditbetrag Bürge Bürgschaft