Baukindergeld
Das Baukindergeld wurde am 1. Januar 1996 durch das Eigenheimzulagengesetz (§ 9 Abs.5) ersetzt. Es ermöglicht Bauherren und Käufern von Wohneigentum einen Anspruch auf Eigenheimzulage für jedes Kind, für das im Förderzeitraum ein Kinderfreibetrag besteht oder Kindergeld bezahlt wird.
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