Avalkredit
Beim Avalkredit (Bürgschaftskredit) übernimmt ein Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das Kreditinstitut übernimmt bis zu einem bestimmten Betrag die Haftung für eine Verpflichtung eines Kunden.Ein Avalkredit kann zum Beispiel zur Absicherung von Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung einer Leistung dienen. Für den Schuldner hat das den Vorteil, dass er keine Beträge hinterlgen muss und so seine Liquidität nicht belastet.
Der Schuldner zahlt als Gegenleistung für die Bürgschaft eine Avalprovision an das Kreditinstitut. Diese beträgt in der Regel zwischen 0,5 und 2,5 Prozent pro Jahr.
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