Avalgebühr

Übernimmt ein Bürge die Bürgschaft für ein Darlehen kann er eine einmalige oder laufende Avalgebühr (Bürgschaftsgebühr) vom Kreditnehmer verlangen. In der Regel beträgt die Avalgebühr pro Jahr zwischen 0,5 und 1 Prozent der verbürgten Summe.

 

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