Arbeitgeberdarlehen

Wenn ein Arbeitgeber an Betriebsangehörige ein Darlehen vergibt, spricht man von einem Arbeitgeberdarlehen.

Arbeitgeberdarlehen werden oft zu günstigen Konditionen vergeben. Diese Vergünstigungen müssen jedoch als geldwerter Vorteil versteuert werden und auch unter Umständen für die Sozialversicherung verbeitragt werden.

 

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