Anfänglicher effektiver Jahreszins
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Kreditinstitute dazu verpflichtet den Kreditnehmer über eine Reihe von Zahlen rund um den Kreditvertrag zu informieren. Über den anfänglichen effektiven Jahreszins muss informiert werden, wenn sich der Zinssatz während der Laufzeit verändern kann oder andere Faktoren einen Einfluss auf den Preis haben können.Wenn es also nicht sicher über die ganze Laufzeit des Kredits einen gleichbleibenden effektiven Jahreszins geben wird, spricht man vom anfänglichem effektivem Jahreszins. Beispielsweise wenn ein Kredit über 10 Jahre abgezahlt werden soll, die Zinsbindungsfrist aber nur 5 Jahre beträgt.
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